Geschichte

Samstag, 28. Januar 2006

Die wahre Heimat des Odysseus

Die wahre Heimat des Odysseus


Sie war nicht, wie allgemein geglaubt, Ithaki, sondern Paliki auf Kephallonia.

In Homers Odyssee sucht der wegen seiner Weisheit weit gerühmte Odysseus ganze zehn Jahre nach seiner geliebten Heimat Ithaka. Nun gibt es unter den ionischen Inseln vor der Westküste Griechenlands tatsächlich eine Insel Ithaka ("Ithaki"), und gemeinhin gilt die als Heimat des Odysseus. Allerdings wollen die Beschreibungen unseres Chronisten Homer so gar nicht auf die geographischen Gegebenheiten vor Ort passen. Unter Philologen und Althistoriker rief diese offensichtliche Diskrepanz schon lange Kopfschütteln hervor.
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Den britischen Amateurarchäologen Robert Bittlestone verwundern die Unterschiede nicht. Seiner Ansicht ist das heutige Ithaki keineswegs identisch mit dem bronzezeitlichen Königreich Ithaka. Eine Erklärung liefert er auch gleich mit. Seiner Ansicht nach war die eigentliche Heimat des homerischen Helden die Halbinsel Paliki auf Kephallonia. Demnach war Paliki ursprünglich eine durch einen schmalen Kanal von Kephallonia getrennte Insel. Durch Erdbeben und Erdrutsche verschwand dieser Kanal, so entsteht heute der Eindruck, dass es sich um eine Halbinsel handelt.

Bisher war man davon ausgegangen, dass die Unterschiede in der Beschreibung darauf zurück zu führen sein, dass Homer die Gegend nicht besonders gut kannte. Dass Homer so ein Lapsus ausgerechnet bei der Heimat seines Titelhelden unterlaufen sein soll, muss einem aber schon komisch vorkommen.

In der Odyssee wird Ithaka als flach und in Richtung Dämmerung gelegen, nach Ansicht vieler Archäologen bedeutet das westlich von Kephallonia und Zakynthos. Ithaka liegt östlich der Inseln und wird durch einen immerhin über 800 Meter hohen Berg dominiert. Homer mag blind gewesen — so ganz sicher wissen wir das nicht — doch fällt es schwer zu glauben, dass er so weit daneben gelegen haben kann. Paliki liegt nun tatsächlich am westlichen Zipfel von Kephallonia und ist relativ flach. So gesehen passt es ganz hervorragend zur Beschreibung in der Odyssee, allerdings ist die Diskussion, ob Paliki in homerischer Zeit eine Insel war, noch keineswegs abgeschlossen.

John Underhill, Professor für Stratigraphie an der Edinburgh University, gibt Bittlestone insofern Recht, als dass auch er davon ausgeht, dass Paliki durch Erdbebentätigkeit um etwa sechs Meter nach oben verschoben wurde. Wann genau das passierte, ist aber noch offen. Professor Underhill will zu diesem Zwecke weitere Untersuchungen in der Region starten. Archäologen beobachten die Entwicklung mit großem Interesse. Von ihrer Warte aus wäre es nicht überraschend, wenn Ithaka nicht die Heimat des Odysseus wäre. Es würde erklären, warum es von dem angeblich mächtigen Königreich keinerlei Spuren gibt.

Auf Ithaka fanden sie jedenfalls nur kümmerliche Reste einer kleinen mykenischen Siedlung. Als sicher gilt dagegen, dass dem homerischen Helden auf Ithaka gehuldigt wurde. In einer Höhle fanden Archäologen eine Votivgabe mit der Aufschrift „Mein Gelöbnis dem Odysseus“. Anscheinend gab es also eine lokale Heldenverehrung. Sollte Bittlestone Recht haben, handelt es sich bei dem heutigen Ithaki um das ebenfalls bei Homer erwähnte Doulichion. Während sich unter Archäologen langsam Aufregung breit macht, werden die Hotel- und Restaurantbesitzer auf Ithaki die Entwicklung sicher mit gemischten Gefühlen beobachten
http://www.pm-magazin.de/de/wissensnews/wn_id1340.htm

Samstag, 15. Oktober 2005

Anwalt Lau findet die deutsche Haltung hinterlistig-Distomo bleibt weiter ungesühnt

Distomo bleibt weiter ungesühnt
Distomo bleibt ungesühntGriechische Hinterbliebene von SS-Opfern warten auf Entschädigung. Die Bundesregierung verhindert, dass sie in Italien deutsches Eigentum pfänden
VON CHRISTIAN RATH
Es ist eine der letzten Amtshandlungen des grünen Außenministers Joschka Fischer: Um zu verhindern, dass Deutschland Schadenersatz für ein Massaker der Waffen-SS in Griechenland zahlen muss, legt die Bundesregierung Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Appellationsgerichts Florenz ein. Nach taz-Recherchen ist dies bereits am Dienstag per anwaltlichen Schriftsatz erfolgt.

Der Streit beschäftigt die Regierungen von Deutschland und Griechenland schon seit einigen Jahren. Neu ist, dass die Nachfahren der Opfer ihre Ansprüche jetzt in Italien vollstrecken wollen und dabei auf offene Ohren der italienischen Gerichte stoßen. Damit hat der Streit eine gesamteuropäische Dimension erhalten, die in der EU noch einige Turbulenzen erzeugen wird.

Umgerechnet 26,5 Millionen Euro soll Deutschland an Nachkommen des Massakers von Distomo im Juni 1944 bezahlen. Dies beschloss im Herbst 1997 das Landgericht der Kreisstadt Livadia, 135 Kilometer von Athen entfernt. Das Aufsehen erregende Urteil von Livadia ist längst rechtskräftig - der Aeropag, das oberste griechische Gericht, hat es im April 2000 bestätigt.

Die Bundesregierung hatte an dem Verfahren zunächst gar nicht teilgenommen und versucht seither, die Vollstreckung des Urteils zu verhindern. Sie beruft sich auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Deutschland nicht als Staat von griechischen Gerichten verurteilt werden kann. Die griechischen Richter aber argumentierten, dass dieser Grundsatz der Staatenimmunität nicht für Kriegsverbrechen gelte.

Da Botschaften und andere deutsche diplomatische Einrichtungen vor der Zwangsvollstreckung geschützt sind, versuchten die Kläger das ebenfalls dem deutschen Staat gehörende Goethe-Institut von Athen zu pfänden. Erst mit diesen Auseinandersetzungen im Sommer 2000 und 2001 wurde der Konflikt auch einer breiteren deutschen Öffentlichkeit bekannt. Letztlich machte der damalige griechische Justizminister, Michalis Stathopoulos, von seinem Vetorecht Gebrauch und verhinderte die zwangsweise Versteigerung der deutschen Kultureinrichtung.

Doch die Kläger um den in Zürich lebenden 65-jährigen Argyris Sfountouris, der als Vierjähriger fast seine ganze Familie bei dem Massaker verloren hatte, gaben nicht auf. Mit Hilfe des Hamburger Anwalts Martin Klingner versuchten sie nun, vor deutschen Gerichten Schadenersatz zu bekommen. Wieder ohne Erfolg. In drei Instanzen haben sowohl das Landgericht Bonn als auch das Oberlandesgericht Köln und im Juni 2003 auch der Bundesgerichtshof die Klagen abgelehnt. Sfountouris hat zwar noch das Bundesverfassungsgericht angerufen, doch die Erfolgsaussichten sind gering.

Neue Hoffnung setzen die Kläger jetzt auf den italienischen Weg. Gestützt auf EU-Recht wollen sie das rechtskräftige griechische Urteil nun in Italien vollstrecken lassen. Demnach kann eine zivilrechtliche Forderung, die in einem EU-Staat nicht einbringlich ist, in einem anderen EU-Staat vollstreckt werden - falls der Schuldner dort über pfändbares Vermögen verfügt. Und das ist hier durchaus der Fall. In keinem anderen Land unterhält Deutschland so viele kulturelle Einrichtungen wie in Italien, etwa das Deutsche Kunsthistorische Institut in Florenz.

Bisher scheint der Plan von Klingner und seinem neuen Partner Joachim Lau, einem deutsch-italienischen Anwalt, aufzugehen. So hat das Oberlandesgericht Florenz im Mai beschlossen, dass die griechischen Forderungen in Italien vollstreckt werden können. Dabei geht es vorerst zwar nur um einen Teilbetrag von knapp 3.000 Euro, um das Kostenrisiko gering zu halten. Aber wenn dieses Pilotverfahren Erfolg hat, dann sollen die gesamten 26,5 Millionen Euro in Italien vollstreckt werden.

Lau hat Erfahrung mit Schadenersatzklagen gegen Deutschland. Er hat vor dem italienischen Kassationsgericht im November 2003 ein Urteil erstritten, wonach bisher unentschädigte italienische Zwangsarbeiter den deutschen Staat vor italienischen Gerichten verklagen können. Anders als in Griechenland droht in Italien gegen die Vollstreckung solcher Urteile kein Veto der Regierung.

Mit dieser Wendung hatte man in der Bundesregierung nicht gerechnet. Rot-Grün und insbesondere Minister Fischer war der Streit um Distomo ohnehin peinlich, weil die Verweigerung von Schadenersatz ja der sonst vertretenen ethischen Außenpolitik zu widersprechen schien. Um aber keinen Präzedenzfall für die vielen NS-Gräuel im Ausland entstehen zu lassen, wird Berlin jetzt in Italien Rechtsmittel einlegen. Die Vollstreckung der griechischen Ansprüche via Italien soll unbedingt verhindert werden.

Dabei erkennt die Bundesregierung das deutsche Unrecht während der Besatzung Griechenlands durchaus an. Auch der deutsche Botschafter in Griechenland nimmt jährlich an den Gedenkfeierlichkeiten in Distomo teil. Nur Schadenersatz will man nicht zahlen. In den Sechzigerjahren habe Griechenland bereits 115 Millionen Globalentschädigung aus Deutschland erhalten, heißt es. Diese bezog sich aber nur auf die Opfer der NS-Verfolgung wegen Rasse, Glauben oder Weltanschauung. Also gerade nicht auf die Opfer wahlloser Erschießungen durch die Waffen-SS - wie in Distomo.

Anwalt Lau findet die deutsche Haltung hinterlistig: "Seit den 50er-Jahren wurden die Opfer auf einen Friedensvertrag vertröstet. Doch als 1990 der 2 + 4-Vertrag geschlossen wurde, war von Reparationen nicht mehr die Rede." Die Frage habe sich durch die veränderten Verhältnisse erledigt, entgegnet die Bundesregierung. Sie verweist auf die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit mit Griechenland im Rahmen der Nato und der EU.

Ob Deutschland mit seiner Verweigerungshaltung durchkommt, dürfte die juristische Welt und auch die EU-Diplomatie noch einige Jahre beschäftigen. Anwalt Klinger ist sicher: "Endgültig wird der Fall wohl erst von den europäischen Gerichten in Straßburg und Luxemburg entschieden werden."

taz Nr. 7792 vom 13.10.2005, Seite 4, 164 Zeilen (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH

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